Landkreise Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin führen gemeinsame Waldbrandübung durch
© Quelle: P. Neumann

Landkreisübergreifende Waldbrandübung sorgt für erhöhtes Einsatzaufkommen

In der Zeit vom 17. bis 19. April 2026 führen die Landkreise Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin gemeinsam eine groß angelegte Katastrophenschutzübung im Gebiet der Stadt Kremmen sowie der Gemeinde Rüthnick durch.

Im Mittelpunkt der Übung steht die realitätsnahe Bekämpfung eines Großwaldbrandes. Ziel ist es, das Zusammenspiel der verschiedenen Einsatzkräfte unter möglichst realen Bedingungen zu trainieren und weiter zu verbessern. Hierbei werden insbesondere Rettungsketten, Führungsstrukturen, Kommunikation sowie die Koordination zwischen Feuerwehr, Technischem Hilfswerk (THW), weiteren Hilfsorganisationen und unterstützenden Einheiten intensiv geprobt.

Schwerpunkte der Übung befinden sich in den Ortsteilen Beetz, Ludwigsaue und Sommerfeld sowie in Bereichen rund um die Rüthnicker Heide. In diesen Regionen wird es während der Übungstage zu einem deutlich erhöhten Einsatzaufkommen kommen. Dazu zählen zahlreiche Feuerwehr- und Einsatzfahrzeuge sowie Fahrten mit Sonder- und Wegerecht (Blaulicht und Martinshorn). Auch Hubschraubereinsätze im Luftraum des Übungsgebietes sind möglich.

Wichtiger Hinweis an die Bevölkerung:

Bei dieser Lage handelt es sich ausschließlich um eine Übung. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Einsatzfahrzeuge oder verstärkte Aktivitäten der Einsatzkräfte sind Teil des geplanten Übungsszenarios.

Die Bürgerinnen und Bürger werden dennoch gebeten:

Ruhe zu bewahren und die Situation nicht als realen Einsatz zu verstehen
Einsatzfahrzeuge mit Sonder- und Wegerecht unverzüglich passieren zu lassen
Einsatzstellen nicht zu blockieren oder zu betreten
von unnötigen Nachfragen bei den Leitstellen abzusehen, um die Kommunikationswege freizuhalten

Gerade bei groß angelegten Übungen ist es wichtig, dass die Einsatzkräfte ungehindert arbeiten können, um realistische Abläufe zu trainieren.

Zusätzlich gelten folgende Einschränkungen:

Im Ortsteil Beetz besteht im Beetzer Triftweg sowie im Mühlenweg ein absolutes Halteverbot
Die Badewiese am Beetzer See ist an den Übungstagen nicht nutzbar

Für mögliche Verkehrsbehinderungen, Lärmbelästigungen durch Martinshorn sowie temporäre Einschränkungen bitten die beteiligten Behörden und Organisationen um Verständnis.

Solche Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrenabwehr. Sie tragen dazu bei, Einsatzkräfte optimal auf den Ernstfall vorzubereiten – insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Waldbrandgefahren durch anhaltende Trockenperioden. Nur durch regelmäßiges Training kann im Ernstfall schnell, koordiniert und effektiv geholfen werden, um Menschen, Tiere und Umwelt bestmöglich zu schützen.